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Kooperationen
Ein grenzüberschreitendes Mandat kann die Zusammenarbeit von Berufsträgern in mehreren Staaten erfordern.
Allgemeine Information. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.
Überblick
Eine Fallverantwortung, mehrere Zulassungen
In einem Mandat mit Bezug zu drei Staaten sind regelmäßig drei Berufsrechte betroffen, drei Fristenregime und drei Gerichtsverfassungen. Die naheliegende Lösung – die Mandantschaft an jeweils eine örtliche Kanzlei zu verweisen – führt in der Praxis dazu, dass drei Verfahren unkoordiniert nebeneinander laufen und niemand den Gesamtstand kennt.
Wir arbeiten deshalb umgekehrt: Die Fallverantwortung bleibt an einer Stelle, und die örtlich erforderliche Vertretung wird von dort beauftragt und abgestimmt. Für die Mandantschaft bedeutet das eine Ansprechperson, einen Sachstand und eine Kostenstruktur, auch wenn im Hintergrund mehrere Berufsträger tätig sind.
Diese Abstimmung ist Arbeit, die selten sichtbar wird: Übersetzung von Schriftsätzen, Abgleich von Fristen, die in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich laufen, und die Entscheidung, in welchem Staat ein Anspruch zuerst geltend gemacht werden sollte, damit ein Verfahren ein anderes nicht blockiert.
Überblick
Mit wem wir in welcher Rolle zusammenarbeiten
Die Rollen unterscheiden sich, und die Unterscheidung ist rechtlich erheblich – wer als Vertreter auftritt, wer als Gutachter und wer als Auftragsverarbeiter tätig wird, folgt jeweils eigenen Regeln.
Örtlich zugelassene Berufsträger
Für die Vertretung vor Gerichten und Behörden in Staaten, in denen wir selbst nicht zugelassen sind. Auswahl, Beauftragung und Abstimmung übernehmen wir; die Vertretung selbst obliegt der örtlich zugelassenen Person.
Sachverständige und Gutachter
Für die Bewertung von Vermögenswerten, für IT-forensische Auswertungen und für die Rekonstruktion von Zahlungswegen. Ein Gutachten wird beauftragt, wenn es für die Sache erforderlich ist – nicht, um eine Position zu stützen.
Steuerliche und wirtschaftsprüfende Beratung
Bei Nachlässen, Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen mit Auslandsbezug. Die steuerliche Beurteilung bleibt bei den dafür zuständigen Berufsträgern; wir stimmen die rechtliche Gestaltung darauf ab.
Behörden und Ermittlungsstellen
Keine Kooperation im geschäftlichen Sinne, sondern Verfahrensbeteiligung: Strafanzeigen, Auskunftsersuchen und die Begleitung von Ermittlungsverfahren im Interesse der Mandantschaft.
Banken und Zahlungsdienstleister
Für Auskünfte über Zahlungswege und für Rückrufersuchen. Ob und in welchem Umfang Auskunft erteilt wird, richtet sich nach dem jeweils anwendbaren Recht und der Rolle des Instituts.
Verweisende Kanzleien
Kolleginnen und Kollegen, die einen Sachverhalt mit Auslandsbezug an uns abgeben oder umgekehrt eine örtliche Vertretung übernehmen. Die Mandatsbeziehung bleibt dabei transparent zugeordnet.
Überblick
Woran sich jede Zusammenarbeit halten muss
Zusammenarbeit über Grenzen hinweg berührt Verschwiegenheit, Datenschutz und Interessenkonflikte. Die folgenden Punkte gelten unabhängig davon, mit wem wir zusammenarbeiten.
- 01
Verschwiegenheit vor Zusammenarbeit
Informationen aus einem Mandat werden nur weitergegeben, soweit es für die Bearbeitung erforderlich ist und die Mandantschaft zugestimmt hat. Eine Kooperation ist kein Grund, eine Akte zu öffnen.
- 02
Interessenkonflikte zuerst prüfen
Vor jeder Beauftragung wird geprüft, ob auf der anderen Seite eine Vertretung besteht oder bestand. Ergibt die Prüfung einen Konflikt, wird eine andere Vertretung beauftragt.
- 03
Auftragsverarbeitung schriftlich
Wo Dienstleister personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten, besteht ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO bzw. UK GDPR. Drittlandübermittlungen erfolgen nur auf geeigneter Grundlage.
- 04
Kosten vor Beauftragung
Die Beauftragung einer örtlichen Vertretung oder eines Sachverständigen verursacht Kosten. Diese werden vor der Beauftragung dargestellt und freigegeben – nicht danach abgerechnet.
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Weiterführende Informationen
- Ein Mandat über LändergrenzenMehrere Rechtsordnungen erfordern eine abgestimmte Fallplanung. Entscheidend sind Zuständigkeit, Beweise und die tatsächliche Durchsetzbarkeit.
- Kontakt aufnehmenSchildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Geben Sie nur Informationen an, die für den ersten Kontakt erforderlich sind. Unterlagen können später über einen geeigneten Kanal angefordert werden.
Kontakt
Anliegen schildern
Durch die Anfrage entsteht kein Mandatsverhältnis. Eine Fristenüberwachung wird dadurch nicht übernommen. Wenn eine Frist läuft, verlassen Sie sich bitte nicht allein auf dieses Formular.
- Allgemeine Information. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.