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International

Grenzüberschreitende Anliegen

Ein Vertrag, eine Zahlung oder ein Nachlass kann mehrere Rechtsordnungen berühren. Die Länderseiten ordnen typische Anknüpfungspunkte ein.

Allgemeine Information. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.

  • Sachverhalt

    Zusammenhänge klären

  • Beweise

    Unterlagen sichern

  • Fristen

    Dringlichkeit mitteilen

  • Vorgehen

    Nächste Schritte besprechen

Rechtsgebiete und Fachbereiche

Grenzüberschreitende Leistungen im Überblick

Welche dieser Leistungen in Ihrem Fall tragen, ergibt sich erst aus dem Sachverhalt. Mögliche Maßnahmen stimmen wir vorher mit Ihnen ab; Aussagen über den Ausgang eines Verfahrens sind damit nicht verbunden.

  • Grenzüberschreitende Prozessführung

    Koordination paralleler Verfahren in mehreren Staaten, Zuständigkeitsrügen, Beweisaufnahme im Ausland und Abstimmung mit örtlich zugelassenen Berufsträgern.

  • Internationale Vertragsgestaltung

    Rechtswahl, Gerichtsstands- und Schiedsklauseln, Lieferbedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen im grenzüberschreitenden Verkehr.

  • Anerkennung & Vollstreckung

    Prüfung, ob und wie ein Titel in einem anderen Staat anerkannt und vollstreckt werden kann – im europäischen Justizraum wie außerhalb.

  • Zuständigkeit & anwendbares Recht

    Einordnung nach der Brüssel-Ia-Verordnung sowie nach Rom I und Rom II, ergänzt um das nationale Kollisionsrecht der betroffenen Staaten.

  • Vermögensermittlung & Sicherung

    Nachvollziehen von Zahlungswegen, Auskunftsansprüche gegenüber Banken und Plattformen sowie einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung von Vermögen.

  • Internationale Betrugsfälle

    Betrug, Scam und Cybercrime mit Beteiligten, Konten oder Plattformen in mehreren Staaten – von der Beweissicherung bis zur Anspruchsdurchsetzung.

    Mehr erfahren
  • Gesellschaften & Konzernstrukturen

    Beteiligungen, Haftungsfragen und Organverantwortung bei Gesellschaften mit Sitz oder Tätigkeit im Ausland.

  • Rechtshilfe & Behördenkoordination

    Abstimmung mit Behörden, Banken und Zahlungsdienstleistern über Ländergrenzen hinweg, einschließlich Anfragen und Meldewegen.

Nach Ihrer Anfrage

Von der Einordnung bis zur Vollstreckung

Grenzüberschreitende Mandate folgen einem vergleichbaren Ablauf. Er beginnt mit einer Einordnung statt mit einer Maßnahme – und endet mit der Frage, wie eine Entscheidung tatsächlich durchgesetzt werden kann.

  1. 01

    Sachverhalt und Zuständigkeit klären

    Wir erfassen den Ablauf, die beteiligten Personen und Gesellschaften sowie die betroffenen Staaten. Daraus ergibt sich, welche Gerichte in Betracht kommen und welches Recht voraussichtlich Anwendung findet.

  2. 02

    Strategie und Reihenfolge festlegen

    Bei mehreren möglichen Foren entscheidet häufig die Reihenfolge über das Ergebnis. Wir wägen ab, wo zuerst gehandelt werden sollte und welche Schritte parallel sinnvoll sind.

  3. 03

    Umsetzung in den betroffenen Staaten

    Die Vertretung in gerichtlichen Verfahren erfolgt durch jeweils örtlich zugelassene Berufsträger. Wir koordinieren diese Zusammenarbeit und bleiben Ihre zentrale Ansprechstelle.

  4. 04

    Durchsetzung und Vollstreckung

    Ein Titel ist nur so viel wert wie seine Durchsetzbarkeit. Wir prüfen frühzeitig, wo Vermögen liegt und welche Vollstreckungswege je nach Sachverhalt eröffnet sind.

Vertrauen. Klarheit. Zusammenarbeit.

Recht kennt keine Grenzen. Vertrauen kennt Lösungen.

Grenzüberschreitende Sachverhalte verlangen einen klaren Blick auf Verträge, Zahlungswege, Beweise und Zuständigkeiten. Ob Betrugsverdacht, wirtschaftlicher Konflikt oder privates Anliegen: Am Anfang stehen Ihre Situation und das Ziel, das Sie erreichen möchten. Gemeinsam klären wir, welche Unterlagen benötigt werden, welche Fristen zu beachten sind und welche nächsten Schritte in Betracht kommen. Bei einem internationalen Bezug gehören auch die beteiligten Länder und die dortigen Verfahrenswege zur Prüfung. Vor einer möglichen Beauftragung werden Zuständigkeit, Leistungsumfang, Kosten und Bedingungen gesondert besprochen. So erhalten Sie eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Entscheidung und wissen, welche Informationen für das weitere Vorgehen wichtig sind.

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Kontakt

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Durch die Anfrage entsteht kein Mandatsverhältnis. Eine Fristenüberwachung wird dadurch nicht übernommen. Wenn eine Frist läuft, verlassen Sie sich bitte nicht allein auf dieses Formular.

  • Allgemeine Information. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.

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Eine mögliche Beauftragung wird gesondert besprochen.

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