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Für Unternehmen

Wirtschafts- und Handelsrecht: Geschäftsbeziehungen auf eine klare Grundlage stellen

Lieferanten, Kunden, Vertriebspartner und Kooperationen bilden das Rückgrat jedes Unternehmens. Wenn Leistungen ausbleiben, Zahlungen stocken oder ein Partner im Ausland sitzt, verbinden sich rechtliche und wirtschaftliche Fragen. Wir helfen Ihnen, die Lage nüchtern zu bewerten und Entscheidungen zu treffen, die zu Ihrem Geschäft passen.

Langer Konferenztisch mit Unterlagenmappen, Gläsern und einer Karaffe

Überblick

Worum es im Wirtschafts- und Handelsrecht geht

Im Mittelpunkt stehen die Beziehungen eines Unternehmens zu anderen Marktteilnehmern: Kauf- und Lieferverträge, Dienstleistungs- und Werkverträge, Vertriebs- und Kooperationsvereinbarungen. Entscheidend ist dabei nicht allein, was im Vertrag steht, sondern auch, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wurde und was sich belegen lässt. Eine frühe Einordnung hilft, Konflikte zu begrenzen, bevor sie die Geschäftsbeziehung insgesamt belasten.

Bei grenzüberschreitenden Geschäften treten weitere Fragen hinzu: welches Recht vereinbart wurde oder mangels Vereinbarung gilt, welche Gerichte oder Schiedsstellen zuständig sind und ob eine Entscheidung im Land der Gegenseite durchgesetzt werden kann. Wir betrachten deshalb neben der Rechtslage stets auch Kosten, Durchsetzbarkeit und die wirtschaftliche Situation der Gegenseite.

Kartenzahlungsterminal mit Karte neben einem Formular auf einem hellen Tisch

Typische Fragestellungen von Unternehmen:

  • Wie reagieren wir auf mangelhafte oder verspätete Lieferungen?
  • Lohnt es sich, eine offene Forderung gerichtlich zu verfolgen?
  • Welche Risiken birgt ein neuer Vertriebs- oder Kooperationspartner im Ausland?
  • Wie lässt sich eine Geschäftsbeziehung geordnet beenden?
  • Was ist bei geänderten Zahlungsdaten eines Lieferanten zu beachten?

Hypothetische Beispiele

Beispiele aus der Praxis

Die folgenden Konstellationen sind hypothetische Beispiele. Sie veranschaulichen typische Fragestellungen und beschreiben keine tatsächlichen Mandate, Unternehmen oder Ergebnisse.

  • Beispiel: Die mangelhafte Lieferung aus Übersee

    Ein mittelständischer Händler erhält eine Warenlieferung, die nicht der vereinbarten Spezifikation entspricht. Zu klären sind Rügeobliegenheiten nach dem anwendbaren Recht, die Dokumentation der Mängel und welche Optionen gegenüber dem Lieferanten realistisch sind.

  • Beispiel: Der Kunde, der nicht zahlt

    Ein Dienstleister hat über Monate Leistungen für einen Kunden in einem anderen EU-Staat erbracht, die Rechnungen bleiben offen. Im Mittelpunkt stehen die Beweislage, die Wahl zwischen außergerichtlichem und gerichtlichem Vorgehen und die Frage der Vollstreckung im Ausland.

  • Beispiel: Die geänderte Bankverbindung

    Die Buchhaltung erhält per E-Mail die Mitteilung, ein langjähriger Lieferant habe sein Konto gewechselt. Hier geht es um die Prüfung der Mitteilung, interne Freigabeprozesse und – falls bereits gezahlt wurde – um schnelle Schritte gegenüber Bank und Zahlungsempfänger.

Unterlagen

Welche Unterlagen die Einordnung erleichtern

Für eine belastbare Bewertung sollten die wesentlichen Geschäftsunterlagen zusammengestellt werden, insbesondere:

  • Rahmen- und Einzelverträge, Bestellungen und Auftragsbestätigungen
  • Einbezogene Geschäftsbedingungen beider Seiten
  • Lieferscheine, Abnahmeprotokolle und Mängeldokumentation
  • Rechnungen, Mahnungen und eine Übersicht offener Posten
  • Die maßgebliche Korrespondenz in zeitlicher Reihenfolge
  • Angaben zum Sitz und zur Registereintragung der Gegenseite
  • Interne Ansprechpartner und Entscheidungszuständigkeiten

Für die erste Anfrage genügt eine kurze Darstellung des Sachverhalts. Vertrauliche Geschäftsunterlagen übermitteln Sie bitte erst nach Abstimmung über einen geeigneten sicheren Kanal.

Ablauf

So arbeiten wir mit Ihnen

Unser Vorgehen orientiert sich an Ihrem geschäftlichen Ziel. Typischerweise verläuft die Zusammenarbeit in diesen Schritten:

  1. Schritt 01

    Sachverhalt aufnehmen

    Sie schildern den geschäftlichen Zusammenhang, die Beteiligten, die betroffenen Länder und etwaige laufende Fristen aus Schreiben oder Verträgen.

  2. Schritt 02

    Rechtliche und wirtschaftliche Bewertung

    Wir ordnen Rechtslage, Beweislage und Durchsetzbarkeit ein und stellen sie dem zu erwartenden Aufwand gegenüber.

  3. Schritt 03

    Strategie abstimmen

    Wir besprechen mit Ihnen mögliche Wege – von der Verhandlung über eine Vergleichslösung bis zum förmlichen Verfahren – und deren Kosten.

  4. Schritt 04

    Umsetzung begleiten

    Nach Ihrer Freigabe übernehmen wir die vereinbarten Schritte und halten Sie über den Stand nachvollziehbar informiert.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Wirtschafts- und Handelsrecht

Wann lohnt sich die Verfolgung einer offenen Forderung?

Das hängt von der Höhe der Forderung, der Beweislage, den Kosten und davon ab, ob die Gegenseite zahlungsfähig ist. Eine frühe Bewertung zeigt, ob ein außergerichtliches Vorgehen, ein gerichtliches Verfahren oder ein Verzicht wirtschaftlich sinnvoll ist.

Welches Recht gilt bei Geschäften mit ausländischen Partnern?

Maßgeblich ist zunächst, ob die Parteien eine Rechtswahl getroffen haben. Fehlt sie, greifen Regeln des internationalen Privatrechts und gegebenenfalls internationale Übereinkommen. Welche davon im Einzelfall anwendbar sind, prüfen wir anhand der Verträge.

Was sollten wir tun, wenn wir an ein falsches Konto gezahlt haben?

Informieren Sie umgehend Ihre Bank, sichern Sie die gesamte Kommunikation und dokumentieren Sie den Zahlungsvorgang. Je früher reagiert wird, desto eher kommen Rückrufversuche in Betracht; zusagen lässt sich ein Erfolg jedoch nicht.

Nächster Schritt

Schildern Sie uns Ihr geschäftliches Anliegen

Nennen Sie den Zusammenhang, die Beteiligten und die betroffenen Länder. Sie erhalten eine Rückmeldung, welche nächsten Schritte in Betracht kommen und welcher Aufwand damit verbunden sein kann.

  • Eine kurze Beschreibung genügt für die erste Anfrage.
  • Vertrauliche Unterlagen erst nach Abstimmung über einen sicheren Kanal.
  • Durch die Anfrage entsteht noch kein Mandatsverhältnis.

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Eine mögliche Beauftragung wird gesondert besprochen.

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