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Für Unternehmen

Gesellschaftsrecht und Unternehmensstrukturierung: klare Strukturen für tragfähige Entscheidungen

Wer entscheidet worüber, welche Dokumente gelten und wie wirkt sich eine geplante Veränderung auf die Gesellschaft aus? Unklare Zuständigkeiten und veraltete Unterlagen fallen oft erst auf, wenn eine wichtige Entscheidung ansteht. Wir helfen Ihnen, die Struktur Ihres Unternehmens nachvollziehbar zu ordnen und Veränderungen geordnet vorzubereiten.

Büroflur mit dunkelblauen Wandpaneelen, Glastüren mit Messinggriffen und Besprechungsraum

Überblick

Worum es im Gesellschaftsrecht geht

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innenleben eines Unternehmens: die Rechtsform, das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, die Befugnisse der Geschäftsführung und die Art, wie Beschlüsse zustande kommen. Grundlage sind Gesellschaftsvertrag oder Satzung, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsordnungen und die Eintragungen in öffentlichen Registern. Stimmen diese Dokumente nicht mit der gelebten Praxis überein, entstehen Unsicherheiten – gegenüber Banken, Geschäftspartnern und im eigenen Haus.

Besonders sorgfältig sollten Veränderungen vorbereitet werden: der Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern, ein Wechsel in der Geschäftsführung, die Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland oder eine Umstrukturierung innerhalb einer Gruppe. Für bestimmte Schritte sind je nach Land notarielle Beurkundungen oder Registeranmeldungen erforderlich, die durch die dort zuständigen Stellen erfolgen. Wir ordnen die rechtlichen Fragen ein, bereiten Entscheidungen und Unterlagen vor und koordinieren die Abstimmung zwischen den Beteiligten.

Konferenzraum mit langem Holztisch und großem Bildschirm

Häufige Fragen aus der Unternehmenspraxis:

  • Welche Gesellschaftsform passt zu unserem Vorhaben?
  • Wer ist für welche Entscheidungen zuständig, und wie werden sie dokumentiert?
  • Was ist beim Ein- oder Austritt eines Gesellschafters zu regeln?
  • Wie lässt sich eine Tochtergesellschaft im Ausland strukturieren?
  • Sind unsere Gesellschafterdokumente noch aktuell?

Hypothetische Beispiele

Beispiele aus der Praxis

Die folgenden Konstellationen sind hypothetische Beispiele. Sie zeigen typische Fragestellungen und beschreiben keine tatsächlichen Mandate, Unternehmen oder Ergebnisse.

  • Beispiel: Der neue Mitgesellschafter

    Zwei Gründer möchten einen Investor aufnehmen. Zu klären ist, wie die Beteiligung ausgestaltet wird, welche Mitsprache- und Informationsrechte vereinbart werden und welche Anpassungen am Gesellschaftsvertrag erforderlich sind.

  • Beispiel: Die Tochtergesellschaft in Estland

    Ein deutsches Unternehmen plant eine Vertriebsgesellschaft in Estland. Im Mittelpunkt stehen die Wahl der Rechtsform, die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft und die Abstimmung mit den vor Ort zuständigen Stellen.

  • Beispiel: Die Nachfolge in der Geschäftsführung

    Ein langjähriger Geschäftsführer scheidet aus. Es geht um die ordnungsgemäße Beschlussfassung, die Übergabe von Vollmachten und Zugängen sowie die Aktualisierung von Register- und Bankunterlagen.

Unterlagen

Welche Unterlagen eine Prüfung ermöglichen

Für eine fundierte Einordnung der Unternehmensstruktur sind vor allem folgende Dokumente hilfreich:

  • Aktueller Gesellschaftsvertrag oder Satzung mit Änderungen
  • Aktuelle Registerauszüge aller beteiligten Gesellschaften
  • Gesellschaftervereinbarungen und Gesellschafterlisten
  • Geschäftsordnungen, Vollmachten und Zeichnungsregelungen
  • Protokolle wesentlicher Gesellschafterbeschlüsse
  • Ein Organigramm der Gruppe mit Beteiligungsverhältnissen
  • Unterlagen zu geplanten Veränderungen oder Transaktionen

Für die erste Anfrage genügt eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens. Vertrauliche Gesellschaftsunterlagen übermitteln Sie bitte erst nach Abstimmung über einen sicheren Kanal.

Ablauf

So begleiten wir Strukturfragen

Strukturelle Entscheidungen brauchen Vorbereitung. Unsere Zusammenarbeit folgt in der Regel diesen Schritten:

  1. Schritt 01

    Vorhaben beschreiben

    Sie schildern die bestehende Struktur, das geplante Vorhaben, die beteiligten Länder und den angestrebten Zeitrahmen.

  2. Schritt 02

    Bestandsaufnahme

    Wir prüfen die vorhandenen Dokumente auf Aktualität und Widersprüche und benennen offene Punkte.

  3. Schritt 03

    Optionen ausarbeiten

    Wir stellen mögliche Gestaltungen mit ihren Voraussetzungen, Auswirkungen und Kosten gegenüber, damit Sie fundiert entscheiden können.

  4. Schritt 04

    Umsetzung koordinieren

    Nach Ihrer Entscheidung bereiten wir Beschlüsse und Vereinbarungen vor und stimmen die Schritte mit den zuständigen Stellen und weiteren Beratern ab.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht

Wie oft sollten Gesellschafterdokumente überprüft werden?

Eine feste Regel gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Überprüfung jedenfalls vor wichtigen Entscheidungen, bei Veränderungen im Gesellschafterkreis oder in der Geschäftsführung und wenn sich die Geschäftstätigkeit wesentlich verändert hat.

Was ist bei einer Tochtergesellschaft im Ausland besonders zu beachten?

Neben dem Gesellschaftsrecht des anderen Staates spielen die Verteilung der Zuständigkeiten, Berichtswege und die Abstimmung mit lokalen Beratern eine Rolle. Steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen sollten parallel mit entsprechenden Fachleuten geklärt werden.

Können Sie Registeranmeldungen und Beurkundungen übernehmen?

Beurkundungen und Registereintragungen erfolgen durch die im jeweiligen Land zuständigen Stellen. Wir bereiten die rechtlichen Inhalte vor und koordinieren die Abstimmung; welche Schritte im Einzelfall erforderlich sind, klären wir mit Ihnen vorab.

Nächster Schritt

Sprechen Sie mit uns über Ihre Unternehmensstruktur

Beschreiben Sie kurz die bestehende Struktur und Ihr Vorhaben. Sie erhalten eine Rückmeldung, welche Fragen zu klären sind und wie eine geordnete Vorbereitung aussehen kann.

  • Eine kurze Beschreibung genügt für die erste Anfrage.
  • Vertrauliche Unterlagen erst nach Abstimmung über einen sicheren Kanal.
  • Durch die Anfrage entsteht noch kein Mandatsverhältnis.

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Eine mögliche Beauftragung wird gesondert besprochen.

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